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Neuer VBB-Tarif zum 01.01.2025
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Informieren Sie sich gezielt über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem Sie einfach auf eines der nachfolgenden Stichworte klicken.
- A. Allgemeine Bestimmungen
- 1. Geltungsbereich
- 2. Vertragspartner
- 3. Zustandekommen des Vertrages
- 4. Zahlarten und Abrechnung
- 5. Versand/Versandkosten
- 6. Widerrufsrecht
- 7. Nichtverfügbarkeit von Waren
- 8. Lieferung
- 9. Eigentumsvorbehalt
- 10. Garantie/Beanstandungen/Schlichtung
- 11. Haftung
- 12. Haftung für Hard- und Softwareschäden
- 13. Datenschutz
- 14. Sonstige Bestimmungen
- B. Besondere Bestimmungen für Unternehmenskunden
- 1. Änderungsvorbehalt
- 2. Mängelhaftung
- 3. Gefahrübergang
- 4. Sonstige Bestimmungen
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche mit der S-Bahn Berlin GmbH (nachfolgend „S-Bahn Berlin“) geschlossenen Verträge über das Sortiment des Online-Shops. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB der S-Bahn Berlin abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn die S-Bahn Berlin dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.
Vertragsgegenstand ist der Kauf von Fahrausweisen und anderen Waren aus dem Sortiment des Online-Shops. Fahrausweise können für den Versand und teilweise in elektronischer Form zum Selbstausdruck (nachfolgend „Printticket“) erworben werden. In Fällen, in denen sich die nachstehenden AGB der S-Bahn Berlin nur auf bestimmte Waren beziehen, ist dieses entsprechend gekennzeichnet.
Für VBB-Fahrausweise gelten die jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des unter https://www.vbb.de/ abrufbaren gemeinsamen Tarifs der im Verkehrsverbund Berlin Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif).
Bei Sonderfahrausweisen sind ergänzend gesonderte Beförderungsbedingungen und Festlegungen über die Gültigkeit zu beachten.
2. Vertragspartner
Vertragspartner sind der Kunde und die S-Bahn Berlin GmbH, Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1, D-10115 Berlin, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB-Nr.: 51257. Der Kunde muss voll geschäftsfähig sein. Soweit der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Bestimmungen“ (A.).
Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist (nachfolgend „Unternehmenskunde“), gelten vorrangig die „Besonderen Bestimmungen für Unternehmenskunden“ (B.) sowie nachrangig die „Allgemeinen Bestimmungen“ (A.).
Die Abwicklung aller Zahlungsvorgänge erfolgt durch die LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, D-65760 Eschborn (nachfolgend „LogPay Financial Services“). Alle hierfür erforderlichen personenbezogenen Kundendaten werden an das genannte Finanzunternehmen übermittelt.
3. Zustandekommen des Vertrages
Vor Aufgabe einer Bestellung muss der Kunde nachfolgende persönliche Daten wahrheitsgemäß und vollständig im Online-Shop der S-Bahn Berlin erfassen.
- Vorname und Name
- Geburtsdatum
- vollständige postalische Adresse
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart und zugehörige Informationen
Die Erfassung der persönlichen Daten kann im Rahmen des Registrierungs- bzw. des Kauf- und Zahlungsprozesses erfolgen.
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich LogPay Financial Services mitzuteilen. Werden durch den Kunden falsche Daten mitgeteilt, ist die S-Bahn Berlin zum Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen berechtigt.
Die Bestellung des Kunden, die durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ im Online-Shop der S-Bahn Berlin erfolgt, stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar, dessen Zugang unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt wird. Diese Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung und stellt damit noch keine Annahme des Angebots des Kunden durch die S-Bahn Berlin dar. Der Vertragsschluss erfolgt, wenn die S-Bahn Berlin das Angebot des Kunden annimmt, entweder durch Zusendung der Ware oder mittels einer entsprechenden E-Mail, in der die S-Bahn Berlin ausdrücklich darauf hinweist, dass der Vertrag zustande kommt. Der Kaufpreis ist mit Eingang der Bestellung des Kunden sofort fällig.
Die S-Bahn Berlin ist berechtigt, Angebote von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die S-Bahn Berlin behält sich insbesondere dann vor, ein Angebot abzulehnen und die Bestellung zu stornieren, wenn die Versandadresse außerhalb von EU-Staaten, der Schweiz, Island und Norwegen liegt oder auch nach Aufforderung mit Fristsetzung eine Zahlung nicht erfolgt.
4. Zahlarten und Abrechnung
Für die Bezahlung bestellter Fahrausweise und Waren gelten ergänzend zu den oben beschriebenen AGB der S-Bahn Berlin die nachfolgenden Regelungen.
4.1. Grundsätze der Zahlarten und Abrechnung
Der Kunde kann für Bestellungen im Online-Shop der S-Bahn Berlin zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
- Abrechnung über giropay per SEPA-Überweisung
- Abrechnung über SOFORT
- Abrechnung über PayPal
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive jeweils geltender Umsatzsteuer.
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Fahrausweise und Waren erfolgt durch LogPay Financial Services, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige).
LogPay Financial Services ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
Rückfragen zu Zahlungsvorgängen können ausschließlich durch den Kundenservice der LogPay Financial Services beantwortet werden.
LogPay Financial Services GmbH
Customer Care & Services
Schwalbacher Str. 72
D-65760 Eschborn
Telefon: 06196 8012 702
Telefax: 06196 8012 9702
E-Mail: mobility@logpay.de
Die gekauften Fahrausweise und Waren erscheinen dem Kunden im Kontoauszug seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Online-Shop der S-Bahn Berlin einsehen und abrufen.
4.2. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für erworbene Fahrausweise bzw. Waren erforderlich.
Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB LogPay Financial Services, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular (SEPA-Lastschriftmandat) einzutragen. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay Financial Services postalisch zurücksenden muss.
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch LogPay Financial Services in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf der Fahrausweise oder Waren. Der Zeitpunkt der Belastung des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher bzw. ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay Financial Services ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.3. Zahlung per Kreditkarte
Die Abrechnung der veranlassten Käufe über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
- Vornamen, Namen des Kreditkarteninhabers,
- Kreditkartentyp(Visa, MasterCard oder American Express),
- Nummer der Kreditkarte,
- Ablaufdatum der Kreditkarte,
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay Financial Services zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LogPay Financial Services überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und ggf. vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Einzug der Forderung über die Kreditkarte erfolgt durch LogPay Financial Services in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf der Fahrausweise oder Waren. Der Zeitpunkt der Belastung der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard SecureCode / American Express SafeKey) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay Financial Services ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.4. Zahlung über giropay per SEPA-Überweisung
Mit Hilfe der Zahlart giropay können Kunden die Bezahlung von elektronischen Käufen über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung durchführen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder ein ausreichender Verfügungsrahmen besteht.
Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay den Kaufbetrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay Financial Services überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die SEPA-Überweisung per giropay erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung.
4.5. Zahlung über SOFORT
Mit Hilfe der Zahlart SOFORT können Kunden die Bezahlung von elektronischen Käufen über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung durchführen. Voraussetzung für die Teilnahme an SOFORT ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am SOFORT-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per SOFORT ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder ein ausreichender Verfügungsrahmen besteht.
Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels SOFORT den Kaufbetrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay Financial Services überweisen. Nach Bestätigung des SOFORT-Verfahrens wird der Kunde zu SOFORT weitergeleitet, wo er dann die SEPA-Überweisung freigibt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur angenommen werden, wenn die SEPA-Überweisung per SOFORT erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung.
4.6. Zahlung über PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.
5. Versand/Versandkosten
Bei Inlandsbestellungen wird eine Versandkostenpauschale von EUR 4,00 pro Bestellung erhoben, die vom Kunden zu zahlen ist.
Ihr Fahrausweis wird Ihnen per Einwurfeinschreiben zugeschickt.
Bei Auslandsbestellungen wird eine Versandkostenpauschale von EUR 17,50 erhoben, die vom Kunden zu zahlen ist.
Hinweis: Auf Warensendungen ins Ausland können ggf. Eingangsabgaben bzw. Einfuhrumsatzsteuern des Empfängerlandes erhoben werden. Dadurch entstehende Zusatzkosten sind durch den Kunden zu tragen.
Bei Bestellung eines Printtickets entfällt die Versandgebühr.
6. Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm für alle Waren im Online-Shop der S-Bahn Berlin ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Davon ausgenommen sind Verträge über Fahrausweise, Touristen- und Freizeittickets sowie Eintrittskarten.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Lieferant ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die S-Bahn Berlin mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das am Ende der Widerrufsbelehrung beigefügt Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die S-Bahn Berlin dem Kunden alle Zahlungen, die die S-Bahn Berlin bzw. LogPay Financial Services von diesem erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der S-Bahn Berlin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die S-Bahn Berlin oder LogPay Financial Services dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die S-Bahn Berlin kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass dieser die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitraum ist.
Der Kunde hat die Ware(n) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen, an dem er die S-Bahn Berlin über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an die S-Bahn Berlin zurückzusenden oder dieser zu übergeben. Der Kunde trägt die Kosten der unmittelbaren Rücksendung der Waren unabhängig vom Bestellwert.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang des Kunden zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
S-Bahn Berlin GmbH
Vertriebscontrolling / Zentrallager
Adlergestell 143, Haus 2
12439 Berlin
Telefax: (030)297-37214
E-Mail: s-bahn-berlin.onlineshop@deutschebahn.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*): | |
Erhalten am (*): | |
Adresse des Verbrauchers: | |
Datum: | |
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): |
(*)Unzutreffendes bitte streichen
Die Rückgabe von Fahrausweisen erfolgt nach den Regelungen des VBB-Tarifs, soweit nicht ausgeschlossen.
7. Nichtverfügbarkeit von Waren
Stellt die S-Bahn Berlin vor Vertragsschluss fest, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert und bereits erhaltene Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Stellt die S-Bahn Berlin nach Vertragsschluss fest, dass die bestellte Ware nicht verfügbar oder mangelbehaftet ist, weil die S-Bahn Berlin mit dieser Ware von ihren Lieferanten, mit denen sie ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatte, ohne eigenes Verschulden nicht oder mit Mängeln beliefert wird, kann die S-Bahn Berlin von diesem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die S-Bahn Berlin den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf., die Lieferung einer vergleichbaren Ware anbieten. Wenn keine vergleichbare Ware verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung einer vergleichbaren Ware wünscht, wird die S-Bahn Berlin dem Kunden bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellvorgang angegebene Adresse. Für Schäden, die trotz rechtzeitiger Übergabe an den Lieferanten aus einer nicht rechtzeitigen Lieferung entstehen, übernimmt die S-Bahn Berlin keine Haftung.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der S-Bahn Berlin. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware sowie Besitzwechsel sind der S-Bahn Berlin unverzüglich anzuzeigen.
Im Falle der Verletzung der vorgenannten Pflichten steht der S-Bahn Berlin nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
10. Garantie/Beanstandungen/Schlichtung
Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 11.
Bei Anfragen oder Beanstandungen hinsichtlich der im Online-Shop der S-Bahn Berlin erworbenen Fahrausweise und Waren wenden Sie sich bitte an:
S-Bahn Berlin GmbH
Vertriebscontrolling / Zentrallager
Adlergestell 143, Haus 2
12439 Berlin
Telefon: (030) 297 43 333
E-Mail: s-bahn-berlin.onlineshop@deutschebahn.com
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Reisenden durch die S-Bahn Berlin GmbH und im Zusammenhang mit Fahrgastrechten kann sich der Reisende an die nachfolgende Schlichtungsstelle wenden:
söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin
Telefon: (030) 6449933 0
Telefax: (030) 6449933 31
E-Mail: kontakt@soep-online.de
Internet: http://www.soep-online.de/
In allen anderen Fällen nimmt die S-Bahn Berlin GmbH nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die S-Bahn Berlin weist im Übrigen auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
11. Haftung
Die S-Bahn Berlin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Haftung nicht nach folgenden Bestimmungen ausgeschlossen ist.
Die S-Bahn Berlin schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen (vertragswesentliche Pflichten).
Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der S-Bahn Berlin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die S-Bahn Berlin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die S-Bahn Berlin und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.
12. Haftung für Hard- und Softwareschäden
Die S-Bahn Berlin übernimmt keine Haftung für Schäden an der Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen des Online-Shops ausgelöst werden könnten, sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Mitarbeiter oder von Mitarbeitern der als Dienstleister von der S-Bahn Berlin beauftragten Unternehmen verursacht wurden. Gleiches gilt für einen etwaigen Datenverlust beim Kunden.
13. Datenschutz
Es gelten die Informationen und Hinweise zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz bei der S-Bahn Berlin GmbH, erreichbar unter https://sbahn.berlin/datenschutz/.
Die im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Zahlarten im Rahmen des Registrierungs- bzw. des Kauf- und Zahlungsprozesses von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (Vorname und Name, Geburtsdatum, postalische Adresse, E-Mail-Adresse, Informationen zur Zahlart) und alle Änderungen werden an das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, D-65760 Eschborn zum Zwecke des Verkaufs und der Abtretung unserer Forderungen gegen Sie, welche im Zusammenhang mit Ihrem elektronischen Kauf entstehen, weitergegeben. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse auf Seite der S-Bahn Berlin besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen.
Sie können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den Online-Shop der S-Bahn Berlin möglich.
Für den Fall, dass Sie Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, werden Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs der Forderungen (z. B. durch Zahlungserinnerungen/Mahnungen) und der Durchsetzung der Forderungen (etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bei klageweiser gerichtlicher Durchsetzung) an ein Inkassounternehmen weitergegeben.
Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie unter https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/ abrufen.
14. Sonstige Bestimmungen
Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der S-Bahn Berlin auf einen Dritten übertragen.
Die S-Bahn Berlin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf mit ihm verbundene Konzernunternehmen zu übertragen, ohne dass es dazu der Zustimmung des Kunden bedarf.
Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand gilt, soweit zulässig, für alle Rechtsstreitigkeiten der Sitz des Unternehmens S-Bahn Berlin GmbH. Die S-Bahn Berlin ist jedoch auch berechtigt, die Gerichte am Sitz des Kunden anzurufen.
B. Besondere Bestimmungen für Unternehmenskunden
1. Änderungsvorbehalt
Die S-Bahn Berlin behält sich das Recht zur Änderung der Leistung vor, sofern es sich ausschließlich um handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen handelt und die Änderung dem Unternehmenskunden zumutbar ist.
2. Mängelhaftung
Die Mängelrechte des Unternehmenskunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Unternehmenskunden gegen die S-Bahn Berlin beträgt zwölf (12) Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
Stand: 22.07.2020