Berlin-Ticket S

Beachten Sie bitte die notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung des Berlin-Ticket S

 

 

Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und nicht übertragbar.

Das Berlin-Ticket S wird an folgende Berechtigte ausgegeben:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger einer Grundsicherung
  • Empfänger von Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
  • Empfänger von NS-Ausgleichsrenten
  • Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften (zum Beispiel Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben)

ALG1-Empfänger dürfen das Berlin-Ticket S nicht nutzen!

Das Berlin-Ticket S besteht aus der VBB-Kundenkarte Berlin S mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung und dem dazugehörigen Wertabschnitt für den jeweiligen Gültigkeitsmonat. Nur beides zusammen gilt als Fahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin.

Wie erhalten Sie das Berlin-Ticket S (VBB-Kundenkarte) ?

  1. Einen "Leistungsnachweis" bzw. "Leistungsbescheid" oder alternativ einen "Berechtigungsnachweis zur Nutzung des Berlin-Ticket S".

    Diese Dokumente bekommen Sie ausschließlich durch die jeweiligen Leistungsstellen zugeschickt. Das geschieht in der Regel automatisch, Sie müssen hier nichts tun. Nur in Ausnahmefällen müssen Sie diese selbst beantragen. Mehr dazu auf dem 
    Service-Portal Berlin.

    Sie können eine Kopie Ihres Leistungsbescheides verwenden und diese sogar schwärzen.
    Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen aber lesbar bleiben:
  2. - Kopfbogen
    - Überschrift/Betreff
    - Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
    - Kundennummer oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
    - Bewilligungszeitraum.
    Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.

    Anerkannt werden auch Leistungsbescheide für den Rechtskreis Bürgergeld (SGB II), die digital in der „Jobcenter-App" bereitgestellt werden. Der digitale Bescheid ist nur gültig bei Öffnung des Dokumentes in der „Jobcenter-App". Screenshots werden nicht anerkannt.

    Während der Fahrt müssen Sie außerdem einen amtlichen Lichtbildausweis z.B. einen Personalausweis oder als Schüler:in ab 16 Jahren den Schülerausweis und den Wertabschnitt des Tickets (erhältlich siehe Reiter "Kaufen") mit eingetragenem Vor- und Nachnamen mit sich führen. 

  3. Auslaufmodell: Noch gültige VBB-Kundenkarten Berlin S mit Lichtbild und dem Wertabschnitt des Tickets mit eingetragenen Vor- und Nachnamen werden bis zum Ende der Restgültigkeit anerkannt.

Hinweis: Sollten Sie noch ein Ticket im alten Layout mit eingetragener Nummer statt Vor- und Nachnamen haben, gilt dieses bis Ablauf der Gültigkeit.

Mitnahmemöglichkeiten:

Kinder unter 6 Jahren (auf Fähren maximal 3 Kinder), Kinderwagen, Gepäck und ein Hund können unentgeltlich mitgenommen werden. Für jeden weiteren Hund ist ein Fahrausweis des Ermäßigungstarifs erforderlich.

Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie einen Fahrausweis des Fahrradtarifs.